§ 1 Geltungsbereich, Veranstalter der Aktion und mitwirkende Firmen
1. Diese Teilnahmebedingungen (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“) gelten für die Herbst-Promotion(nachfolgend „Aktion“), die von dem Veranstalter unter Mitwirkung dritter Firmen (nachfolgend „mitwirkende Firmen“) im Teilnahmezeitraum durchgeführt wird.
2. Veranstalter der Aktion ist die Visa Europe Management Services Ltd., Zweigniederlassung Deutschland, Neue Mainzer Strasse 66–68, Eurotheum, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend „Visa“ oder „Veranstalter“).
3. Die von Visa beauftragten Firmen Visa Inc., Hauptniederlassung, One Market Plaza, San Francisco, CA 94105, USA; Visa Technology & Operations LLC., 900 Metro Center Blvd Foster City, CA 94404, USA; Visa Europe Services Inc., Zweigniederlassung London, 1 Sheldon Square, London W2 6TT, Vereinigtes Königreich; Saatchi & Saatchi Zürich AG, Stadelhoferstrasse 25, 8001 Zürich, Schweiz; Bright Blue Day Ltd., Parkway House, 26 Avenue Road, Bournemouth BH2 5SL, Dorset, Vereinigtes Königreich und Adobe Inc. 345 Park Ave, San Jose, CA 95110, USA; Digitas Pixelpark – eine Marke der Publicis Pixelpark GmbH, Heidi-Kabel-Platz 2, 20099 Hamburg, Deutschland (nachfolgend einzeln jeweils eine „mitwirkende Firma“ und gemeinschaftlich „mitwirkende Firmen“), wirken bei der Durchführung der Aktion mit.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
1. Zur Teilnahme an der Aktion berechtigt sind (i) alle diejenigen Inhaber einer von einer Schweizer Bank oder einem kreditkartenausgebenden Unternehmen mit Sitz in der Schweiz herausgegebenen Visa-Karte, (ii) die zum Zeitpunkt der Teilnahme ihren gemeldeten Hauptwohnsitz in der Schweiz haben, (iii) die mindestens 18 Jahre alt sind und (iv) die während des Teilnahmezeitraums (§ 3) die – für die Aktion spezifischen – Teilnahmevoraussetzungen (§ 4) erfüllen (nachfolgend unabhängig vom Geschlecht singularisch der und pluralisch die „Teilnehmer“). Eine Mehrfachteilnahme ist möglich.
2. Nicht teilnahmeberechtigt an den Aktion sind Mitarbeiter von Visa und der mitwirkenden Firmen, deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie die Angehörigen dieser Personengruppen.
3. Teilnehmer, die sich nicht an die Teilnahmebedingungen halten, oder bei denen Betrugsversuche nachweisbar sind, können von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen werden. In diesen Fällen ist Visa berechtigt, Gutschriften nicht vorzunehmen oder nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
4. Nicht fristgerechte Registrierungen können nachträglich nicht mehr erfasst werden und verlieren ihre Gültigkeit für das Gewinnspiel. Wer auf www.visaeurope.ch/aktion-herbst oder andersweitig falsche oder unvollständige Angaben macht, kann ohne Mitteilung und Begründung vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
§ 3 Teilnahmezeitraum, Gewinnbetrag
1. Die Teilnahme an der Aktion ist innerhalb des folgenden Teilnahmezeitraums möglich: 15.09.2020, 14:00 Uhr, bis 16.11.2020, 23:59 Uhr (lokale Uhrzeit in der Schweiz).
2. Insgesamt werden bis zum 21.12.2020 50 × CHF 1000 verlost.
3. Der Gewinn ist ein Guthaben von CHF 1‘000 auf Ihrer Visa Kreditkarte.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen, Durchführung der Aktion
1. Teilnehmen an der Aktion können die in § 2 Ziff. 1 genannten natürlichen Personen, die Inhaber einer von einer Schweizer Bank oder einem kreditkartenausgebenden Unternehmen mit Sitz in der Schweiz herausgegebenen Visa Karte sind und die sich einmalig auf www.visaeurope.ch/aktion-herbst, bzw. visaeurope.ch/action-automne für die Teilnahme an der Aktion registrieren. Hierzu ist die Angabe von Vor- und Nachnamen, der E-Mail-Adresse des Teilnehmers sowie der 16-stelligen Kartennummer der Visa Karte des Teilnehmers erforderlich. Zusätzlich müssen im Rahmen der Registrierung diese Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung von Visa durch Setzen eines Häkchens akzeptiert werden. Mit Ausübung der Rechte gemäss dem Abschnitt "Ihre Rechte" von der Datenschutzerklärung von Visa tritt der betreffende Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Aktion zurück, sofern die Ausübung des jeweiligen Rechts die Durchführung der Aktion unmöglich macht.
Visa und – soweit erforderlich – die mitwirkenden Firmen erheben, speichern und verarbeiten die von den Teilnehmern im Rahmen der Registrierung für die Aktion angegebenen personenbezogenen Daten ausschliesslich zur Durchführung und Abwicklung der Aktion. Die Daten werden im Anschluss gelöscht. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von Visa verwiesen. Während des Aktionszeitraums wird Visa Ihnen im Einklang mit der Datenschutzerklärung per E-Mail Informationen zu der laufenden Aktion zukommen lassen. Sofern Sie diese E-Mails nicht erhalten wollen, können Sie sich jederzeit über den Link am Ende dieser E-Mails abmelden.
2. Teilnehmer an der Aktion haben nach erfolgreicher Registrierung während des Teilnahmezeitraums mit jedem Bezahlvorgang im In- oder Ausland („Transaktionen“) mit ihrer Visa Karte die Chance, CHF 1000 zu gewinnen. Je nach Bankkonto können bei der jeweiligen Bank ggf. Wechselkurs- und Transaktionsgebühren anfallen. Diese Gebühren gelten für diese Aktion nicht als qualifizierte Transaktionen.
3. Es werden nur Transaktionen berücksichtigt, die nach erfolgreicher Registrierung im Sinne von § 4 Ziffer 1 erfolgt sind. Die Transaktion kann sowohl im In- als auch im Ausland getätigt werden. Als Auslandstransaktion gilt jede Transaktion mit einem Händler, dessen Sitz nicht in der Schweiz ist und/oder dessen Transaktionsgeschäft über eine nicht in der Schweiz ansässige Bank abgewickelt wird. Es ist kein Mindestumsatz erforderlich.
Bei der Aktion werden nur Visa Transaktionen berücksichtigt. Zudem werden folgende Transaktionsarten grundsätzlich nicht berücksichtigt:
- Bargeldabhebungen an Geldautomaten mit der Visa Karte
- Transaktionen in Zusammenhang mit Wett- und Glücksspielgeschäften, z. B. Gebühren für Lotto und Sportwetten
- Transaktionen für Finanzdienstleistungen, z. B. für Zahlungsanweisungen ins In- und Ausland und für Käufe von Fremdwährungen und Reiseschecks
- Transaktionen für Versicherungsleistungen, z.B. für Reiserücktrittsversicherungen
- Transaktionen, bei denen Beträge auf das Kartenkonto gutgeschrieben werden
- Transaktionen mit nicht aufladbaren Prepaid-Karten.
Bei Abweichen von Bezahldatum und Kreditkartenbelastung ist das Bezahldatum massgeblich. Bei Bezahlvorgängen im stationären Handel gelten Datum und Uhrzeit, die auf dem Kassenbon bzw. der Rechnung ausgewiesen sind. Bei Online-Bezahlvorgängen gelten Datum und Uhrzeit des Zeitpunkts, in dem die Bestellung im Browser bestätigt wird. Die Einstellungen des Browsers müssen der lokalen Uhrzeit entsprechen und dürfen nicht manipuliert werden. Es werden ausschliesslich Transaktionen berücksichtigt, die nach Registrierung (im Sinne von § 4 Ziffer 1) erfolgt sind.
Wenn Ihre Visa-Karte zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit der Aktion als verloren oder gestohlen registriert wird, beachten Sie bitte, dass einige Transaktionen als Teil dieses Vorgangs für ungültig erklärt oder storniert werden können und in diesem Fall nicht als qualifizierende Transaktionen gelten.
4. Eine Teilnahme an der Aktion ist nur mit der eigenen Visa Karte des Teilnehmers möglich. Der bei der Registrierung angegebene Vor- und Nachname muss mit dem auf der Visa Karte angegebenen Vor- und Nachnamen übereinstimmen. Teilnehmer, die mit einer Visa Corporate Card oder Visa Commercial Card teilnehmen möchten, müssen vor der Teilnahme an der Aktion die Einwilligung ihres Arbeitgebers einholen und diese auf Anforderung schriftlich nachweisen. Es obliegt dem Karteninhaber der Visa Corporate Card oder Visa Commercial Card, die Gewinne aus der Aktion als steuerpflichtiges Einkommen zu deklarieren (geldwerter Vorteil). Visa Karten, die nach Verlust oder Diebstahl der für die Aktion registrierten Visa Karte neu ausgestellt werden, werden bei der Aktion nicht automatisch berücksichtigt. Jeder Teilnehmer kann nur eine Visa Karte pro E-Mail-Adresse registrieren.
5. Visa und die mitwirkenden Firmen haften nicht für einen verspäteten Eingang der Registrierung, der durch Umstände verursacht wird, die ausserhalb der Kontrolle von Visa und den mitwirkenden Firmen liegen, sei es wegen technischer Probleme, Computerfehlfunktionen oder Irrtums.
6. Anfragen bezüglich des Gewinns können nur bis einschliesslich drei Monate nach Ende der Aktion bearbeitet werden.
§ 5 Gewinn
1. Die Ziehung der Gewinner erfolgt nach dem Zufallsprinzip bis zum 21.12.2020. Es wird nur ein Gewinn pro Einzelperson verlost (mehrere Gewinne pro Person sind nicht möglich). Die Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten durch Visa Europe Services Inc., Zweigniederlassung London, 1 Sheldon Square, London W2 6TT, Vereinigtes Königreich und Saatchi & Saatchi Zürich AG, Stadelhoferstrasse 25, 8001 Zürich, Schweiz zwecks Organisation und Durchführung des Wettbewerbs bearbeitet (d. h. insbesondere auch gespeichert) werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass Schweizer Recht (z. B. Bankkundengeheimnis, Datenschutz) allein auf Schweizer Territorium beschränkt ist und somit alle ins Ausland gelangenden Daten dem Recht des jeweiligen Staates unterstehen.
2. In der Regel wird der Gewinn 9 Wochen nach Ablauf der Aktion bis spätestens 15.01.2021 auf das Kreditkartenkonto der betreffenden Teilnehmer überwiesen. In einzelnen Fällen kann es bei Überweisungen aufgrund von unterschiedlichen Bearbeitungszeiten von Banken und Finanzdienstleistern jedoch zu Verzögerungen kommen.
3. Visa und die mitwirkenden Firmen haften nicht, sollte die Überweisung des Gewinns scheitern, sofern dies durch Umstände verursacht wird, die ausserhalb der Kontrolle von Visa und den mitwirkenden Firmen liegen, sei es wegen technischer Probleme, technischen Fehlfunktionen oder rechtlicher Regularien.
4. Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung (wie Weiterverkauf, Versteigerung, Verschenkung etc.) des Gewinns oder von Teilen davon ist nicht möglich resp. nicht gestattet. Visa behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung den Gewinn oder Teile davon einzubehalten. Der Gewinn wird auf den Namen des Gewinners ausgestellt. Es besteht kein Anspruch auf die Ausstellung des Gewinnes auf einen anderen Namen.
5. Falls Visa aus Gründen, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht in der Lage ist, die genannten Preise oder einen Teil der genannten Preise zu vergeben, ist Visa berechtigt, anstelle des betreffenden Preises einen angemessenen Ersatzpreis von vergleichbarem Wert zu vergeben, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen des Teilnehmers zumutbar ist. In einem solchen Fall haben die Gewinner keinen Anspruch auf eine Barauszahlung des Preises oder andere Ansprüche.
§ 6 Beendigung der Aktion
1. Visa behält sich das Recht vor, die Aktion vor Ablauf des Teilnahmezeitraums ganz oder zeitweise auszusetzen, abzusagen oder zu beenden, wenn dies aufgrund von Umständen, die ausserhalb der Kontrolle von Visa liegen, geboten erscheint. Von diesem Recht kann Visa insbesondere dann Gebrauch machen, wenn auf der Aktions-Internetseite Viren, Hackerangriffe, sonstige nicht autorisierte Eingriffe von dritter Seite oder Softwarefehler erfolgen bzw. auftreten oder wenn die Integrität und Objektivität oder die richtige und ordnungsgemässe Durchführung der Aktion in erheblicher Weise beeinträchtigt werden.
2. Aus einer solchen Aussetzung, Absage oder vorzeitigen Beendigung der Aktion entstehen den Teilnehmern keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Ansprüche auf einen Gewinn.
§ 7 Sonstiges
1. Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. Die ungültigen/unwirksamen Bestimmungen sind von den Parteien durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Parteiwillen am ehesten entsprechen.
2. Die Aktion unterliegt Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.